«Die Festsetzung des Stadttunnels im Richtplan ist nun überflüssig geworden», sagt Baudirektor Heinz Tännler. Auch die Baulinien, also die sogenannten Bauverbotszonen, möchte der Regierungsrat aufheben. Diese sicherten das Land für das Grossprojekt. «Mit der Streichung der Linien erhalten die Grundeigentümer das Recht zurück, über die Nutzung ihres Landes zu verfügen», sagt Baudirektor Heinz Tännler gegenüber Radio SRF.
Würden die Baulinien weiter bestehen, würde dies einer Enteignung der Grundeigentümer gleichkommen, schreibt der Regierungsrat in einer Mitteilung. Mit der Streichung der Linien könnten hohe Entschädigungsforderungen verhindert werden.
In den kommenden zwei Monaten soll die Bevölkerung aber noch die Gelegenheit haben, sich zu dieser Richtplan-Änderung zu äussern. Danach wird der Kantonsrat definitiv darüber entscheiden. Voraussichtlich im Frühling 2016 dürfte der Stadttunnel dann endgültig Geschichte sein.