Der Kantonsrat erteilte der Regierung den Auftrag, die entsprechenden Gesetzesgrundlagen auszuarbeiten. Verlangt wurde das Gesetz in einer vom Kantonsrat angenommenen Motion.
Mit dem vorliegenden Erlass soll auf Gesetzesstufe eine für den Kanton und alle Gemeinden geltende Rechtsgrundlage für die Videoüberwachung geschaffen werden. Die Vorlage ist bei Gemeinden und Parteien in der Vernehmlassung auf breite Akzeptanz gestossen.
Für die öffentliche Sicherheit
Der Gesetzesentwurf setze einen engen Rahmen mit dem Ziel, Videoüberwachungen nur zurückhaltend einzusetzen. Sie sei aber ein wirkungsvolles Mittel um die öffentliche Sicherheit zu ermöglichen, heisst es in einer Mitteilung der Sicherheitsdirektion vom Dienstag. Die Erfahrungen anderer Kantone und Städte seien in den Entwurf eingeflossen.
Auch dem Datenschutz werde Rechnung getragen. So verpflichtet das Gesetz die kantonale Datenschutzstelle, ein öffentliches Register über alle bewilligten Videoüberwachungsanlagen zu führen. Dieses kann von jeder Person eingesehen werden. Die Bewilligungen werden im Amtsblatt publiziert und der überwachte Ort muss mit Hinweistafeln sichtbar gekennzeichnet werden.
Der Regierungsrat geht davon aus, dass das neue Gesetz Anfang 2014 in Kraft treten kann. Danach ist ein etappierter Aufbau der vom Kanton betriebenen Anlagen vorgesehen. Die Sicherheitsdirektion schätzt die Anschaffungskosten auf rund 725'000 Franken.