Der Zuger Regierungsrat will das Sozialhilfegesetz so anpassen, dass die Hürden für Massnahmen im Asylbereich künftig tiefer angesetzt sind. Wenn eine Gemeinde weniger als 70 Prozent der zugeteilten Asylsuchenden unterbringt, will der Regierigsrat ermahnen oder Untersuchungen über die Anstrengungen der Gemeinden einleiten können. Sollte dies nicht zum Ziel führen, so sollen aussergewöhnliche Massnahmen eingeleitet werden, sagt die zuständige Regierigsrätin Manuela Weichelt gegenüber Radio SRF:«Wir könnten Gemeinderäte suspendieren oder in besonders schweren Fällen sogar die Gemeindeverwaltung an einen Sachwalter übertragen.»
Betroffene Gemeinden zeigen gewisses Verständnis
Während Gemeinden mehr Asylsuchende unterbringen als der Verteilschlüssel verlangt, erfüllen andere Gemeinden die geplante 70 Prozent-Grenze nicht. Es sind dies Hünenberg, Neuheim, Risch-Rotkreuz und Walchwil. Die Sozialvorsteherin von Walchwil, Caroline Schmid, zeigt Verständnis für die härtere Gangart des Kantons: «Wir wissen alle dass die Lage ernst ist und wir sind um Lösungen bemüht», sagt Schmid. Man habe vielerorts aber einfach nicht mehr Wohnungen zur Verfügung, die der Kanton für Asylsuchende mieten könnte. Deshalb sucht man in Walchwil, wie auch in Neuheim oder Risch nach Möglichkeiten, selber Unterkünfte zu bauen, sei es als Neubau oder mit Containerwohnungen.
Widerstand gegen Zwangsmassnahmen
Dass der Regierungsrat in besonders schweren Fällen quasi eine Zwangsverwaltung verordnen könnte, das finden die Gemeinden in ersten Reaktionen dicke Post. «Das darf wirklich nur Ultima Ratio sein», sagt Roland Zerr, Sozialvorsteher von Risch, «es sollen nicht untergeordnete, förderalistische Ebenen gezwungen werden, Aufgaben zu übernehmen, die von oben befohlen werden.» Und sein Amtskollege in Neuheim, Franz Keiser, sagt: «Wenn die Regierung meint, sie könne es besser als der Gemeinderat und die Bevölkerung zwingen will, Asylsuchende unterzubringen, dann nur zu.»
Die Änderung des Sozialhilfegesetzes im Kanton Zug ist nun in der Vernehmlassung.