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Zentralschweiz Zuger Verwaltungsgericht hält an Wahlhürde fest

Die Piratenpartei ist mit ihrer Beschwerde gegen die Mindestquote bei den Zuger Kantonsratswahlen vor dem Verwaltungsgericht abgeblitzt. Die Partei prüft nun einen Weiterzug ans Bundesgericht.

Das Zuger Wahl- und Abstimmungsgesetz schreibt für einen Sitz im Kantonsparlament einen gewissen Stimmenanteil vor: Es braucht entweder mindestens 3 Prozent auf Kantonsebene oder mindestens 5 Prozent in einer Gemeinde. Die Piratenpartei blieb bei den Wahlen vom 5. Oktober weit unter dieser Limite. Sie reichte zusammen mit zwei Einzelpersonen Beschwerde ein und monierte, dass die Regelung verfassungs- und völkerrechtswidrig sei. Die Kantonsratswahlen müssten deshalb aufgehoben und neu angesetzt werden.

Ungewisse Konsequenzen

Das Verwaltungsgericht des Kantons Zug hat nun die Beschwerde abgewiesen. Zwar gebe es gewichtige Argumente gegen eine gesetzliche Hürde. Doch müsse eine zu grosse Zersplitterung der politischen Kräfte im Parlament verhindert werden.

Die Piratenpartei wird nun das Urteil des Verwaltungsgerichts prüfen, wie Beschwerdeführer Florian Mauchle auf Anfrage sagte. Die Beschwerde sei aber fundiert, es gebe deshalb keinen Grund, sie nicht ans Bundesgericht weiter zu ziehen.

Welche Auswirkungen ein allfälliger Weiterzug auf die Arbeit des Kantonsrats haben könnte, sei schwer abzuschätzen, sagte die zuständige Zuger Regierungsrätin Manuela Weichelt auf Anfrage. Sie geht aber davon aus, dass die konstituierende Sitzung des neuen Parlaments wie geplant Mitte Dezember stattfinden kann.

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