Die Zuger Stimmberechtigten werden am 22. September darüber befinden, wie das Zuger Kantonsparlament künftig gewählt werden soll. Nach dem Willen der bürgerlichen Mehrheit des Kantonsrates sollen dabei zwei Vorschläge zum Entscheid vorgelegt werden.
Zwei Varianten
Die erste Variante sieht die Einführung des «Doppelten Pukelsheim» vor. Dieses Wahlsystem, das der Kantonsrat bereits in erster Lesung Ende Januar gutgeheissen hatte, gibt jeder Wählerstimme gleich viel Gewicht.
In der zweiten Lesung kam von Seiten der CVP aber eine weitere Variante ins Spiel, die genau diesen «Doppelten Pukelsheim» explizit in der Verfassung verbieten will. Damit würde das heutige, vom Bundesgericht als verfassungswidrig beurteilte Wahlsystem in der Kantonsverfassung festgeschrieben.
Ende 2010 hatte das höchste Gericht entschieden, dass das bestehende Proporzsystem für die Wahl des Kantonsparlamentes nicht mehr angewendet werden soll, weil es kleine Gemeinden benachteilige.
«Die Verfassung gilt auch für Kantonsräte»
Rechtsstaatlich und demokratiepolitisch sei es höchst bedenklich, dass der Kantonsrat das Zuger Volk über etwas abstimmen lasse, was vom Bundesgericht bereits als verfassungswidrig taxiert wurde. Man müsse sich auch als gewählter Kantonsrat an die Verfassung halten, sagt Stefan Gisler, Fraktionschef der Alternativen gegnüber dem Regionaljournal. Aus diesem Grunde hätten sie und weitere Einzelpersonen beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht.