Ausgangslage: Seit dem ersten Juli dürfen die Gemeinden im Kanton Appenzell Ausserrhoden Geburten, Trauungen und Todesfälle nicht mehr öffentlich publizieren. Wie die Regierung mitteilte, fehlt nach einem Beschluss des Bundesrats die rechtliche Grundlage für solche Publikationen.
Reaktion: Die Gemeinden sind enttäuscht über die Abschaffung der Publikationen. Gerade in kleineren Gemeinden sei es für die Einwohner wichtig, über das Leben im Dorf informiert zu werden, sagt Inge Schmid, Präsidentin der Gemeindepräsidentenkonferenz Ausserrhoden. Die Gemeindepräsidenten haben sich darum beim Kanton gemeldet und wünschen, dass eine andere Lösung gefunden wird.
Wenn nicht innerhalb einer nützlichen Frist etwas passiert, werden wir nachhaken.
Hintergrund: Schon seit rund fünf Jahren werden Zivilstandsfälle im Kanton Appenzell Ausserrhoden nur noch publiziert, wenn die betroffenen Personen zustimmen. Die Gemeinden sehen dadurch den Datenschutz eingehalten. Der Kanton will bis im Herbst die rechtliche Grundlage prüfen.