- Im Fall der zwei tot aufgefundenen 15-jährigen Jugendlichen in Zollikerberg ZH vom Sonntag hat die Staatsanwaltschaft Untersuchungshaft für einen 18-Jährigen beantragt.
- Dem Mann wird Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen.
- Es gilt die Unschuldsvermutung. Der 18-Jährige hatte die zwei Toten am Sonntag aufgefunden.
- Ein Gewaltdelikt steht auch weiterhin nicht im Vordergrund, wie die Staatsanwaltschaft Zürich am Dienstag mitteilte.
Der 18-Jährige Schweizer hatte die zwei toten 15-Jährigen am Sonntag gefunden. Aufgrund der angelaufenen Ermittlungen, gebe es derzeit noch keine neuen kommunizierbaren Erkenntnisse zum Vorfall, teilte die Oberstaatsanwaltschaft Zürich am Dienstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit.
Die rechtsmedizinischen Gutachten zu den Todesursachen lägen ebenfalls noch nicht vor. Ein Gewaltdelikt stehe jedoch auch weiterhin nicht im Vordergrund.
Nach Angaben der Kantonspolizei Zürich vom Montag hatte der 18-Jährige am Sonntagabend, kurz nach 17.30 Uhr, telefonisch bei der Polizei gemeldet, dass er sich in einer Wohnung befinde, in der eine Kollegin und ein Kollege regungslos lägen. Die sofort ausgerückten Rettungskräfte konnten nur noch den Tod der beiden Jugendlichen feststellen.