Der Luzerner Regierungsrat hat eine kantonale Planungszone erlassen, weil die aktuelle Bau- und Zonenordnung (BZO) der Gemeinde Vitznau nach einer Abstimmung nicht mehr gesetzeskonform ist.
Zonenordnung nicht konform mit der Raumplanung
Vitznau verfügt über zu grosse Bauzonen und muss diese mit einer Revision der BZO verkleinern. Die Stimmberechtigten von Vitznau hatten im November 2017 eine revidierte BZO aber abgelehnt, daher gilt die Regelung aus dem Jahr 1995. Diese ist aber nicht mit dem revidierten Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) konform, wie der Luzerner Regierungsrat am Freitag mitteilte.
Damit nun keine Bauten erstellt werden, die die erforderliche Ortsplanungsrevision erschweren könnten, hat der Kanton vorsorglich eine kantonale Planungszone für verschiedene Gebiete erlassen. Dort gelten die Vorschriften der Landwirtschaftszone.
Die Kantonsregierung hält fest, dass der Gemeinde auch nach der notwendigen Redimensionierung der Bauzonenflächen immer noch mindestens sieben Hektare erschlossene, unüberbaute Bauzonen in der Nähe des Ortskerns verbleiben. Der Plan wird am 7. Mai öffentlich aufgelegt.