Wer Sozialhilfe bezieht, muss nicht selber für die Zahnarztkosten aufkommen. Die Kosten für die Grundbehandlungen, wie Löcher flicken, übernehmen folglich die Gemeinden. Doch was ist Grundbehandlung? Bei dieser Frage sind sich die behandelnden Zahnärzte und Gemeinden nicht immer einig.
Auch im aargauischen Strengelbach gibt es immer wieder Kostenvoranschläge, die zu hoch sind, wie die Gemeinde in einer aktuellen Mitteilung schreibt. Künftig werde man diese Voranschläge genauer prüfen, schreibt Strengelbach.
Gibt es Zweifel, ob wirklich nur das Nötigste der Zahnbehandlungen im Voranschlag enthalten ist, kann die Gemeinde den Kostenvoranschlag an Experten des Kantons senden, an die «Beratenden Zahnärzte». Diese entscheiden dann – gegen eine Gebühr von 120 Franken – ob der Kostenvoranschlag zu viel Aufwand beinhaltet.
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser
Der Grund, warum die Zahnärzte zu viel machen möchten, kann sowohl beim Arzt als auch beim Patienten liegen. Diese möchten natürlich auch eine möglichst gute Behandlung. Und die Zahnärzte möchten ihnen diese auch bieten. «Es gibt vielleicht aber auch einige, die einfach mal versuchen mit einem höheren Kostenvoranschlag durchzukommen», meint Konrad Rüeger, Präsident der Aargauer Sektion der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft.
Deshalb findet es auch Konrad Rüeger gut, dass die Gemeinden die Kostenvoranschläge überprüfen lassen. In Strengelbach wird man nun jeden Kostenvoranschlag über 1000 Franken von den «Beratenden Zahnärzte» begutachten lassen, heisst es auf Anfrage. Die Gemeinde handelt also nach dem Motto: «Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser».