- Das heutige Modell der Kostendeckenden Einspeise-Vergütung (KEV) soll nur noch bis 2022 laufen. Die Nachfolgelösung ist noch nicht bekannt.
- Zu den veränderten Rahmenbedingungen zählt die EBM auch die von 20 auf 15 Jahre verkürzte Vergütungsdauer.
- Die während zwei Jahren gemessenen Windverhältnisse lagen zudem 10% unter den Erwartungen
Die EBM will nun die Entwicklungen bei der Windenergietechnologie sowie bei den regulatorischen Parametern beobachten. Wenn die Wirtschaftlichkeit eines Windprojekts in Liesberg gegeben wäre, würde sie das Projekt wieder aufnehmen.
Die EBM war ursprünglich davon ausgegangen, dass ein Windpark in Liesberg den Strombedarf von 4500 Haushalten abdecken könnte. Der Baselbieter Landrat hatte 2015 das Potentialgebiet für Windenergieanlagen im kantonalen Richtplan verankert.