Das Wichtigste in Kürze:
- Das Bezirksgericht Zürich hat einen 45-jährigen Mann zu einer bedingten Geldstrafe von 4000 Franken verurteilt.
- Er hatte ehrverletzende Äusserungen auf Facebook «gelikt».
- Nun zieht der Mann das Urteil ans Zürcher Obergericht weiter.
Das Urteil des Bezirksgerichts:
Anfang Woche hat das Bezirksgericht Zürich einen 45-jährigen Mann verurteilt. Im Rahmen einer Diskussion auf dem sozialen Netzwerk Facebook hatte er ehrverletzende Äusserungen «gelikt». Opfer der Äusserungen war ein bekannter Tierschützer. Dieser hatte Anzeige erstattet. Das Bezirksgericht Zürich hat den 45-jährigen Angeklagten zu einer bedingten Geldstrafe von 4000 Franken verurteilt. Er habe die Beschimpfungen durch das «Like» zu seinen eigenen Aussagen gemacht, so das Urteil.
Der Einspruch:
Wie der Verteidiger des Verurteilten gegenüber der Nachrichtenagentur sda sagte, gehe man in Berufung. Das Zürcher Obergericht wird sich folglich damit auseinandersetzen müssen, ob sich strafbar macht, wer auf der Online-Plattform Facebook ehrverletzende Inhalte mit einem Klick auf den "Gefällt mir"-Knopf quittiert.