- Mitglieder des Stadtparlaments Zürich sollen sich für eine gewisse Zeit ersetzen lassen können.
- Gründe können z. B. eine berufliche Abwesenheit, Krankheit oder die Geburt eines Kindes sein.
- Da für eine solche Regelung kantonales Recht geändert werden muss, muss nun das Kantonsparlament entscheiden.
Die Regel gibt es so ähnlich beim Fussball. Wenn ein Spieler nicht mehr mag oder nicht mehr kann, übernimmt ein Mitspieler von der Ersatzbank seinen Platz.
Niemand ist unersetzlich - ausser der Papst!
Das soll es nun auch im Gemeinderat geben. «Niemand ist unersetzlich – ausser der Papst», meinte Isabel Garcia von der GLP. Mit einer solchen Regelung könnte vermieden werden, dass so viele Gemeinderätinnen und Gemeinderäte vorzeitig zurücktreten.
Die SVP sprach sich dagegen aus. Sie sieht demokratiepolitische Probleme, wenn gewählte Volksvertreterinnen und -vertreter ersetzt würden, monierte Roger Bartholdi. Michael Schmid von der FDP liess dieses Argument nicht gelten. Selbstverständlich müssten auch die «Ersatzleute» gewählt werden. Wenn dies erfüllt sei, gäbe es demokratiepolitisch keine Bedenken. Dennoch enthielt sich die FDP der Stimme.
Da eine solche Regelung kantonales Recht tangiert, muss sich nun der Kantonsrat mit dem Thema befassen. Eine «Ersatzbank» für den Gemeinderat dürfte es frühstens ab den Wahlen 2026 geben.