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Zürcher Kantonsrat Schluss mit beliebig hohen Pendlerabzügen

Wer pendelt, soll ab 2018 nur noch maximal 5000 Franken von den Steuern abziehen dürfen. Der Zürcher Kantonsrat hat dies in erster Lesung beschlossen. Bisher gab es keine Begrenzung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Regierungsrat wollte die Limite für den steuerlichen Pendlerabzug bei 3000 Franken festlegen. Die linksgrüne Ratshälfte unterstützte diesen Vorschlag.
  • Die bürgerliche Ratshälfte wollte eigentlich wie bisher gar keine Beschränkung des Pendlerabzugs. Als Entgegenkommen schlug sie aber 5000 Franken vor.
  • Die bürgerliche Mehrheit setzte sich durch: Der Pendlerabzug wurde auf maximal 5000 Franken festgesetzt, dies allerdings in erster Lesung, also noch nicht definitiv.
  • Statt 93 Millionen Franken Mehreinnahmen pro Jahr würden für Kanton und Gemeinden auf diese Weise nur 55 Millionen Franken Mehreinnahmen resultieren.
  • Der Regierungsrat hatte mit 93 Millionen Franken gerechnet, um den Bahnfonds des Bundes zu speisen. Jetzt geht die Rechnung nicht mehr auf.
  • Der Kantonsrat wird in zweiter Lesung nochmals über das Geschäft befinden. Das letzte Wort hat das Zürcher Stimmvolk, abgestimmt wird im Herbst.

Autopendler am stärksten betroffen

Betroffen sind vor allem Autopendler, die heute manchmal bis zu 20'000 Franken für die Fahrt zum und vom Arbeitsort abziehen. Bahn-, Bus- und Trampendler kümmert der beschränkte Pendlerabzug nicht, da ein Generalabonnement mit rund 3800 Franken ohnehin weniger als die erlaubten 5000 Franken kostet. Eine Beschränkung auf 3000 Franken hätte auch GA-Besitzer geschmerzt.

Verkehrsinfrastruktur kostet, und irgendjemand muss diese Rechnung bezahlen!
Autor: Ernst Stocker Finanzdirektor des Kantons Zürich

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Die geringeren Steuereinnahmen, die aus dem höheren Abzugslimit resultieren, brächten den Zürcher Finanzdirektor Ernst Stocker (SVP) in Schwierigkeiten. Er hat das Geld bereits fest für die Speisung des Bahnfonds eingeplant. Der Kanton muss jedes Jahr 120 Millionen in den Fonds einzahlen. Aus dem Fonds werden Bahninfrastrukturprojekte finanziert, z.B. auch der Brüttner Tunnel und der Ausbau des Bahnhofs Stadelhofen.

Volksabstimmung im Herbst

Die zweite Lesung der Steuergesetzesänderung findet in einem Monat statt. Das letzte Wort in dieser Sache hat aber das Zürcher Volk: Es wird voraussichtlich im September dieses Jahres noch über den Pendlerabzug abstimmen.

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