- Das neue Mietreglement basiert auf der Vermietungsverordnung, die der Zürcher Gemeinderat 2018 verabschiedet hat.
- Verordnung und Reglement definieren die Vermietungspraxis für die beliebten städtische Wohnungen in Zürich.
- In 44 Artikeln werden die Bedingungen genannt, die erfüllt sein müssen, damit jemand in einer städtischen Wohnung leben darf.
Detailliertere Kriterien...
Die wichtigsten Kriterien sind der Wohnsitz der Mietanwärter, die Belegung der Wohnung – also wieviele Personen dort wohnen -, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Mieterschaft sowie mögliche Untermiete. Das neue Mietreglement ist detaillierter als das bisherige, um eine möglichst hohe Rechtsgleichheit zwischen Anwärtern auf städtisches Wohnen zu garantieren.
...und wiederholte Kontrollen
Die Kontrollen über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Mieterinnen und Mieter werden neu häufiger stattfinden. Geprüft wird nicht mehr nur bei Mietantritt, sondern regelmässig alle zwei Jahre – allerdings erst ab 2025. Verdienen Mieterinnen und Mieter wesentlich mehr, kann die Stadt einen Wohnungswechsel verlangen oder sogar die Kündigung aussprechen.