Neun Monate lang hat die Zürcher Stadtpolizei Bodycams im täglichen Einsatz getestet. Es zeigte sich: Bodycams tragen dazu bei, Gewalt gegen Polizisten zu verringern. Denn die kleinen Vidokameras haben präventive Wirkung. Wer wisse, dass er bei einer Personenkontrolle gefilmt werde, halte sich eher zurück und begehe keine Gewalttat, sagt Robert Soos, Sprecher des Stadtzürcher Sicherheitsdepartements.
Bodycams sollen aber nicht nur Polizisten schützen. Auch die kontrollierten Personen können verlangen, dass eine Bodycam eingeschaltet wird, wenn sie Übergriffe durch Polizisten befürchten. Kommt es tatsächlich zu einer Eskalation, können die Aufzeichnungen als Videobeweis für Gerichte dienen. Sie werden allerdings nach 100 Tagen gelöscht.
Bodycams nicht flächendeckend
Das Zürcher Stadtparlament legt nun dem Gemeinderat den Verordnungsentwurf für die Einführung der Bodycams vor. Diese Verordnung hält fest, in welchen Situationen Bodycams verwendet werden dürfen. Sie definiert auch den Einsatzort. So dürfen Bodycams nur in Zonen eingesetzt werden, in denen es bereits zu verbaler oder tätlicher Gewalt gekommen ist oder mit Gewalt gerechnet werden muss.
Straftaten kommen dort häufiger vor, wo das Nachtleben stattfindet.
Polizeisprecher Soos kann nicht konkret sagen, um welche Zürcher Quartiere oder Strassen es sich dabei handeln könnte. Nur soviel: «Es gibt auch in der Stadt Zürich Gebiete, in welchen Straftaten häufiger vorkommen oder Personenkontrollen schwieriger sind – beispielsweise dort, wo das Nachtleben stattfindet und viele Menschen im Ausgang sind.»
Gemeinderat muss Entwurf prüfen
Der Datenschutzbeauftragte der Stadt Zürich hat den Verordnungsentwurf geprüft und ihn aus datenschutzrechtlicher Sicht abgesegnet. Der Entwurf kommt nun ins Parlament. Der Gemeinderat wird darüber befinden, ob die Richtlinien, die der Stadtrat für den Gebrauch von Bodycams vorschlägt, zu weit oder zu eng formuliert sind.