Mit einer Motion fordern Vertreter von GLP, SP und BDP, dass den Wahlunterlagen in Zukunft zwingend eine Liste mit den Namen der Regierungsratskandidierenden beiliegt. Dies bedarf einer Gesetzesänderung. Heute stellt das Gesetz im Kanton Zürich der Wahlbehörde frei, ob sie solche Beiblätter erstellen will oder nicht.
Weniger Fehler, mehr Demokratie
Der Vorstoss habe einerseits praktische Gründe, sagt Mitmotionär Michael Zeugin (GLP). So gäbe es beispielsweise keine Zweifelsfälle mehr wegen falsch geschriebener Namen. Man wolle mit der Gesetzesänderung anderseits aber auch die Demokratie stärken: Der Vorstoss helfe vor allem kleineren Parteien, die – so Zeugin – «weniger Geld für Werbung haben, um damit ihre Kandidierenden bekannt zu machen.»
Die Gesetzesänderung soll die Chancengleichheit verbessern und die Demokratie stärken.
Dasselbe forderte bereits 2011 eine Einzelinitiative. Die Gesetzesänderung fiel damals im Parlament mit 108 zu 62 Stimmen durch. Michael Zeugin will es trotzdem nochmals versuchen. «Eine Motion, die aus den Fraktionen im Rat stammt, hat mehr Chancen als eine Einzelinitiative», meint er auf Anfrage des Regionaljournals. Man hoffe nun auf Unterstützung durch weitere Kleinparteien.