In seinem Urteil kam das Gericht zum Schluss, die Frau habe eine skrupellose Tat begangen. Das Verschulden wiege schwer. Das Strafmass beträgt 18 Jahre und nicht lebenslänglich, wie es die Staatsanwältin wollte. Dies deshalb, weil die Angeklagte leicht vermindert schuldfähig gewesen sei. Dies wegen einer psychischen Störung. Diese muss sie nun im Gefängnis behandeln lassen.
Die Beschuldigte aus Beringen hat in den Befragungen zugegeben, ihren Vater umgebracht und ihre Mutter lebensgefährlich verletzt zu haben. Als Tatmotiv gab sie an, von ihren Eltern beleidigt worden zu sein. Vom Vater sei sie auch gelegentlich geschlagen worden.
Attacke mit zwei Messern
Die junge Frau, die zum Tatzeitpunkt schon nicht mehr bei ihren Eltern wohnte, packte am Morgen des 26. Juli 2011 zwei Messer ein. Sie fuhr mit dem Velo zum Haus der Eltern, schloss die Türe auf und erstach ihren Vater, der auf dem Sofa am Schlafen war. Als die Mutter dem Vater zu Hilfe eilen wollte, ging die Tochter auch auf sie los und stach zu. Der Bruder, der noch zuhause wohnte und vom Lärm wach wurde, konnte Schlimmeres verhindern und alarmierte die Rettungskräfte. Die Mutter überlebte schwer verletzt.
«Er hat mich jahrelang fertiggemacht»
In der Befragung sagte die Beschuldigte, sie bereue ihre Tat nicht. Sie habe Ihre Eltern umbringen wollen, weil sie die Beleidigungen nicht mehr ausgehalten habe. Auf die Frage des Gerichtspräsidenten, ob es den angemessen sei, den Vater zu töten, weil er sie beleidigt und ab und zu geschlagen habe, sagte die junge Frau: «Ja, denn er hat mich jahrelang fertiggemacht.»
Die junge Frau hatte keine Ausbildung und keinen Job, war aber Leiterin bei der christlichen Jugendorganisation Cevi. Sie hatte seit Jahren Tötungsgedanken. Schon im Mai/Juni 2011 wollte sie die Eltern umbringen, zögerte die geplante Tat aber hinaus, weil sie noch eine Cevi-Reise in den Europapark von Anfang Juli nicht verpassen wollte.
Die Staatsanwältin sah darin ein Indiz für die ausserordentliche Kaltblütigkeit und Skrupellosigkeit der Beschuldigten. Sie beurteilte die Taten als Mord und versuchten Mord und forderte eine lebenslängliche Freiheitsstrafe.
Der Verteidiger forderte, die junge Frau sei nur wegen vorsätzlicher Tötung und versuchter vorsätzlicher Tötung schuldig zu sprechen. Denn: «Die Tat geschah aus tiefer Not und Hilflosigkeit.» Sein Strafantrag: Zehn Jahre Freiheitsstrafe, die in eine stationäre Massnahme umgewandelt werden sollen.