Tiefere Gebühren beim Hauskauf oder -verkauf: Das fanden die Zürcher Stimmberechtigten ganz klar eine gute Idee:
Schlussresultat Notariatsgesetz (Grundbuchgebühren)
Wer im Kanton Zürich eine Liegenschaft kauft oder verkauft, muss Gebühren bezahlen: Neu wird diese Grundbuchgebühr bei einem Promille des Verkaufs- oder Verkehrswerts liegen. Bis jetzt waren es 1,5 Promille. Eine bürgerliche Mehrheit im Kantonsrat fand die heutigen Gebühren überrissen und setzte die Senkung durch.
Die linken Parteien ergriffen dagegen das Behördenreferendum, weil nur Hausbesitzer und Grundeigentümer profitieren würden . Auch der Regierungsrat lehnt die Senkung ab. Angesichts leerer Kantonskassen sah er keinen Grund, auf rund 15 Millionen Franken Einnahmen zu verzichten
Rekurs- und Beschwerdeverfahren
Neu sollen für Behörden und Bürger gleich lange Fristen gelten, wenn es zu einem Rekurs- oder Beschwerdeverfahren gegen die öffentliche Verwaltung kommt.
Schlussresultat Verwaltungsrechtspflegegesetz (gleich lange Fristen)
Bis jetzt war der Staat nicht grundsätzlich an Fristen gebunden, nur der Beschwerdeführer musste sich an solche halten. Nun gilt also für beide Seiten eine 30-tägige Frist. Die Gegner, darunter auch der Regierungsrat, befürchteten, dass die Qualität von Entscheiden leiden könnte, wenn die Behörden keine Zeit mehr haben um die Rechtslage sorgfältig zu prüfen.