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Zürich Schaffhausen Abbruchbefehl: Uetlibergwirt geht vor Bundesgericht

Der Gastrounternehmer Giusep Fry will die illegal erstellte Verglasung seiner Aussichtsterrasse nicht abbrechen. Er findet den Abbruchbefehl der Gemeinde Stallikon unverhältnismässig und hofft auf Unterstützung vom Bundesgericht.

Das Seilziehen um die Bauten des Wirtes auf dem Zürcher Hausberg dauert schon über ein Jahrzehnt. Giusep Fry hat über die Jahre seinen Gastrobetrieb ausgebaut, ohne dafür die nötigen Bewilligungen einzuholen. Der Verein Pro Uetliberg findet das stossend und hat erreicht, dass Fry die ohne Bewilligung erstellte Glasterrasse abbrechen muss. Der Abbruchbefehl der Standortgemeinde Stallikon wurde Anfang August vom Zürcher Verwaltungsgericht bestätigt.

Warten auf den Entscheid über den Gestaltungsplan

Dagegen wehrt sich Fry und zieht den Entscheid vor Bundesgericht. Er verweist dabei auf den Gestaltungsplan, den der Kanton für den Gipfel des Uetliberges erarbeitet hat. Der Entscheid über den Gestaltungsplan stehe unmittelbar bevor. Dieser würde eine Verglasung der Terrasse zulassen, begründet Fry seine Beschwerde. Er verlangt deshalb, dass das Verfahren um seine Bauten sistiert wird, bis Klarheit über den Gestaltungsplan herrscht.

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