Im Frühling 2012 hatte die Stadt Zürich mehrere Erpressermail und -briefe erhalten. Der Erpresser drohte damit, Bomben zu legen, die viele Tote zur Folge hätten. Er verlangte von der Stadt zunächst 10 Millionen Franken, später sogar 100 Millionen, wenn sie ein solches Blutbad vermeiden wolle.
Eine Bedrohung, die ihresgleichen sucht
Eine solche massive Erpressung und dermassen brutale Drohungen habe es in der Schweiz noch nie gegeben, befand das Obergericht. Es bewertete das Vergehen des Mannes noch schlimmer als die Vorinstanz und verschärfte die vom Bezirksgericht verhängte Strafe um ein halbes Jahr auf acht Jahre.
Eine eindeutige Indizienkette war den Richtern Beweis genug
Das Berufungsverfahren brachte dem 33-jährigen Mann also nichts, auch wenn er nach wie vor alles abstritt. Sein Verteidiger sagte vor Obergericht erneut, die Mails seien nicht eindeutig seinem Mandanten zuzuordnen und verlangte erneut einen Freispruch «in dubio pro reo». Staatsanwalt und Gericht sahen dies aber anders. Die Indizienkette sei so klar und die Ausreden des Mannes dermassen abstrus, dass es keine Zweifel gebe an seiner Schuld, befanden die Richter.
Mit dem Urteil des Zürcher Obergerichts dürfte dieser Fall abgeschlossen sein. In einer ersten Stellungnahme gab der Verteidiger an, das Urteil nicht ans Bundesgericht weiterziehen zu wollen.