Die unternehmerische Verantwortung von Ärzten soll gestärkt werden. Künftig soll es möglich sein, dass Arztpraxen auch als Aktiengesellschaften geführt werden können. Die dafür nötige Änderung des Gesundheitsgesetzes war im Zürcher Kantonsrat unbestritten.
Bereits heute könnten Tierärztinnen und Apotheker in eigener unternehmerischer Verantwortung tätig sein, erklärte GLP-Kantonsrätin Eva Gutmann. Neu solle diese Möglichkeit auf alle medizinischen Bereiche ausgedehnt werden. Das heisst, auch Zahnärzte, Hausärztinnen oder Chiropraktoren sollen in fachlicher Eigenverantwortung, aber im Namen und auf Rechnung eines Dritten arbeiten dürfen.
Ethik geht vor
Dass Arztpraxen als juristische Person geführt werden können, mache «grundsätzlich Sinn», war auch Kaspar Bütikofer von der Alternativen Liste überzeugt. Dies entspreche den heutigen Bedürfnissen des Personals und bilde die Entwicklungen in der Arbeitswelt ab. Das heutige Modell des Hausarztes mit eigener Praxis ist nach Ansicht von Bütikofer mit der heutigen Rollenteilung nicht mehr vereinbar. Er gab allerdings zu bedenken, dass die an ethische Prinzipien gebundene ärztliche Tätigkeit nicht von unternehmerischen Überlegungen überlagert werden dürfe.
Mit der vorgelegten Teilrevision des Gesundheitsgesetzes erfüllt der Regierungsrat eine 2011 überwiesene Motion von FDP und SVP.