Im Verfahren gegen Iris Ritzmann geht es um Amtsgeheimnisverletzung. Der früheren Mitarbeiterin am Medizinhistorischen Institut der Universität Zürich wird vorgeworfen, sie habe Informationen über den Zürcher SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli an Journalisten weitergereicht. Das Bezirksgericht hat Ritzman im Dezember zwar freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft akzeptiert das Urteil aber nicht, der Fall liegt nun vor Obergericht.
Ritzmanns und Mörgelis Vorgesetzter Flurin Condrau seinerseits verlangte Akteneinsicht, weil er damit eine Klage gegen die «Weltwoche» vorbereiten wollte. Die Wochenzeitung habe schwere Vorwürfe gegen ihn erhoben, machte er geltend. Diese hatte berichtet, Condrau sei an den angeblichen Intrigen gegen Christoph Mörgeli als Leiter des Medizinhistorischen Museums beteiligt und habe sich ebenfalls der Amtsgeheimnisverletzung schuldig gemacht.
Bundesgericht: Condrau ist im Verfahren eine Drittperson
Das Bundesgericht kommt nun aber zum gleichen Entscheid wie schon das Zürcher Obergericht. Es weist Condraus Beschwerde ab.
Es gebe keinen Grund, dem Beschwerdeführer in dieser Sache Akteneinsicht zu gewähren. Er gelte in diesem Strafverfahren als unbeteiligte Drittperson. Für eine Beschwerde hätte Condrau zudem genügend Material, namentlich die Artikel der Weltwoche. Akteneinsicht sei daher nicht nötig. Im übrigen wäre Condrau mit einer Beschwerde beim Presserat wohl besser bedient, befand das Bundesgericht in Lausanne.
Dieses Kapitel ist damit abgeschlossen. Die Zürcher Staatsanwaltschaft prüft jedoch, ob auch gegen Flurin Condrau ein Verfahren wegen Amsgeheimnisverletzung eröffnet werden soll. Der entlassene Medizinhistoriker Christoph Mörgeli hat ihn angezeigt.