Der Zürcher Nationalrat und GLP-Präsident Martin Bäumle hat sich der Amtsgeheimnisverletzung schuldig gemacht. Das Bezirksgericht Uster verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 150 Franken.
Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass Martin Bäumle hätte wissen müssen, dass Betreibungsauszüge einen geheimen Charakter haben und die Öffentlichkeit nicht ohne Weiteres Zugang dazu erhält. Solche Auszüge würden ausserdem nicht mit gesicherten Informationen auf die Zahlungsfähigkeit schliessen lassen. Beim geplanten Bauprojekt sei es überdies nur um den Gestaltungsplan gegangen. Die Solvenz des betroffenen Unternehmens spiele dabei keine Rolle.
Ein unerwartetes Urteil
Im Anschluss an die Gerichtsverhandlung zeigte sich Martin Bäumle enttäuscht über das Urteil. «Es kommt für mich völlig unerwartet». Auch die Begründung sei enttäuschend, sagte er gegenüber dem «Regionaljournal». Der Weiterzug ist für ihn deshalb schon beschlossene Sache.
Für mich ist glasklar, dass ich das Urteil weiterziehe.
Die Vorgeschichte
Im September 2011 wurde in Dübendorf ein harter Abstimmungskampf geführt. Es ging dabei um die Überbauung des Giessen-Areals in Dübendorf: Vor allem das geplante 114 Meter hohe Hochhaus war umstritten. Während Stadt- und Gemeinderat das Projekt unterstützten, hatte eine Allianz aus GLP, GP, SP und EDU das Behördenreferendum ergriffen.
Die entscheidende Wende im Abstimmungskampf brachte die Berichterstattung des «Anzeiger von Uster:» Wenige Tage vor der Abstimmung machte die Zeitung publik, dass gegen das Unternehmen, welches den Gestaltungsplan eingereicht hatte, Betreibungen in der Höhe von 8,6 Millionen Franken laufen. Das Projekt scheiterte daraufhin an der Urne.
Anrecht auf Informationen
Die Betreibungsauszüge hatte der Journalist jedoch nicht in Eigenrecherche ausfindig gemacht, sondern vom Dübendorfer Finanzvorstand und GLP-Politiker Martin Bäumle erhalten – entgegen der Weisung des Stadtpräsidenten. Martin Bäumle gab denn auch zu «das Kollegialitätsprinzip geritzt zu haben», ist aber der Meinung, er habe nichts Unrechtes getan. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, so Bäumle vor Gericht, hätten ein Anrecht gehabt auf diese Informationen.