Zwei Polizisten und eine Polizistin sollen 2009 einen dunkelhäutigen, herzkranken Mann misshandelt haben. Vor dem Zürcher Bezirksgericht wiesen sie sämtliche Gewaltvorwürfe zurück. Die Personenkontrolle sei angemessen abgelaufen.
Der herzkranke Mann erlitt jedoch erhebliche Verletzungen. Die Staatsanwältin forderte für die drei Polizeibeamten deshalb bedingte Geldstrafen wegen Körperverletzung und Amtsmissbrauchs. Für den Anwalt des Opfers sind diese Anträge allerdings «ein Hohn». Er hat eine Erweiterung der Anklage auf Gefährdung des Lebens verlangt. Dies auch deshalb, weil der Vorwurf der Körperverletzung mittlerweile bereits verjährt wäre.
Hat die Justiz absichtlich getrödelt?
Der Anwalt wirft der Zürcher Justiz vor, den Fall absichtlich verschleppt zu haben, um eine solche Verjährung zu erreichen. Der Prozess ist nun unterbrochen. Der Bezirksrichter muss vorerst entscheiden, ob an der alten Anklage festgehalten oder aufgrund der verschärften Anklage ein neues Verfahren aufgerollt wird.