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Mann von hinten mit ausgestreckten Armen, Polizist
Legende: Personenkontrollen durch die Polizei: Normalerweise verlaufen sie gewaltlos. Keystone

Zürich Schaffhausen Anklage gegen drei Zürcher Polizeibeamte verschärft

2009 erlitt ein Mann mit afrikanischen Wurzeln bei einer Polizeikontrolle erhebliche Verletzungen. Die Staatsanwaltschaft hatte auf Körperverletzung plädiert, der Anwalt des Opfers verschärft die Anklage nun auf Gefährdung des Lebens. Der Prozess wird deshalb vertagt.

Zwei Polizisten und eine Polizistin sollen 2009 einen dunkelhäutigen, herzkranken Mann misshandelt haben. Vor dem Zürcher Bezirksgericht wiesen sie sämtliche Gewaltvorwürfe zurück. Die Personenkontrolle sei angemessen abgelaufen.

Der herzkranke Mann erlitt jedoch erhebliche Verletzungen. Die Staatsanwältin forderte für die drei Polizeibeamten deshalb bedingte Geldstrafen wegen Körperverletzung und Amtsmissbrauchs. Für den Anwalt des Opfers sind diese Anträge allerdings «ein Hohn». Er hat eine Erweiterung der Anklage auf Gefährdung des Lebens verlangt. Dies auch deshalb, weil der Vorwurf der Körperverletzung mittlerweile bereits verjährt wäre.

Hat die Justiz absichtlich getrödelt?

Der Anwalt wirft der Zürcher Justiz vor, den Fall absichtlich verschleppt zu haben, um eine solche Verjährung zu erreichen. Der Prozess ist nun unterbrochen. Der Bezirksrichter muss vorerst entscheiden, ob an der alten Anklage festgehalten oder aufgrund der verschärften Anklage ein neues Verfahren aufgerollt wird.

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