Die Anwohner an der Frohbühlstrasse hatten sich gegen den Bau der Container-Siedlung mit dem Argument gewehrt, dass auf dem Grundstück nahe der Autobahnausfahrt Seebach die Lärmwerte überschritten würden. Der Bau sei mithin nicht bewilligungsfähig.
Die Richter in Lausanne bestätigten zwar die hohen Lärmwerte, waren aber der Ansicht, «dass keine Bewohner während langer Zeit Grenzwertüberschreitungen ausgesetzt sind». In den Räumen würden nur Personen untergebracht, die bald mit einem Asylentscheid rechnen könnten. Ausserdem habe die Zürcher Baudirektion bereits verfügt, dass die Schlafräume einen Schallschutz erhalten.
Die Stadt Zürich muss 1880 Asylsuchende aufnehmen, 0,5 Prozent der Stadt-Bevölkerung. Angesichts des ausgetrockneten Wohnungsmarktes, «erscheine die Erstellung von temporären Siedlungen daher unumgänglich», schreibt das Bundesgericht. Nun wird zusätzlich zu den Asylunterkünften in Zürich-Altstetten und Leutschenbach die dritte in Seebach gebaut.