Gegen dreihundert Personen, viele von ihnen in Rollstühlen, lauschten den Ansprachen von Betroffenen und Verbandsvertretern. «Der Regierungsrat hat sich wohl gedacht, wir müssten keine Freunde besuchen und nicht einkaufen gehen, sondern wir könnten einfach zuhause sitzen, Daumen drehen und Kamillentee trinken», sinnierte Matyas Sagi-Kiss, selber körperlich schwer behindert, als einer der Redner zum Sparentscheid der Zürcher Regierung.
Vom Jahr 2000 an bezahlte der Zürcher Verkehrsverbund ZVV der Stiftung ProMobil jährlich sechs Millionen Franken. Damit ermöglichte ProMobil behinderten und betagten Menschen, die aufgrund ihrer Gehbehinderung keine öffentlichen Verkehrsmittel benützen können und gleichzeitig über ein geringes Einkommen verfügen, stark verbilligte Taxifahrten. Mittlerweile hat der ZVV seine Trams, Busse und S-Bahnen behindertengerechter gemacht und leistet deshalb keine Unterstützung mehr.
Nur noch zwei vergünstigte Fahrten pro Monat
In die Bresche sprang dann das kantonale Sozialamt. Es kam fortan für die Subventionierung der Taxifahrten und Behindertentransporte für all jene auf, die trotz allen Verbesserungen den öffentlichen Verkehr nicht nutzen können. Im Zuge der finanziellen Leistungsüberpüfung strich der Regierungsrat diesen Frühling den Betrag allerdings aus dem Budget. Kommen Betroffene heute noch wöchentlich in den Genuss einer vergünstigten Taxifahrt hin und zurück, so soll sich dieses Angebot laut ProMobil in den kommenden drei Jahren ungefähr halbieren.
Behinderte, die nicht arbeiten können und IV beziehen, können sich kaum ein Taxi leisten.
Dagegen wehren sich die Behindertenkonferenz der Stadt Zürich BKZ und die Stiftung ProMobil. Ihr Präsident Peter Vollenweider, Kantonsrat FDP, hat im Parlament eine entsprechende Anfrage an den Regierungsrat eingereicht, um auf das Problem hinzuweisen. Nun hoffen die Betroffenen, dass die Sparmassnahme in der Budgetdebatte Ende Jahr rückgängig gemacht werden kann. Wenn nicht, wollen die beteiligten Organisationen aufgrund der UNO-Behindertenkonvention allenfalls den juristischen Weg beschreiten.