Der Käptn Hinkebein aus dem bekannten Lied des Schaffhausers Dieter Wiesmann trinkt auf See so allerlei: Im grössten Sturm greift er zum «Kafi Güx», und bevor er seinem Steuermann zu Hilfe eilt, trinkt er noch schnell einen Rum. Seit Februar muss Hinkebein allerdings mit einer saftigen Busse rechnen: Der Bund hat die Promillegrenze auf dem Wasser nämlich jener auf der Strasse angepasst.
Keine zusätzlichen Kontrollen
Das heisst: Wer 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut hat, gilt als fahruntüchtig und wird verzeigt. Wo ein Schiffsführerausweis erforderlich ist, wird dieser ab einem Blutalkoholwert von 0,8 Promille entzogen. Diese neue Regelung gilt auch, wenn das Schiff vor Anker ist.
Die Zürcher Kantonspolizei macht laut einem Sprecher keine zusätzlichen Kontrollen. Die Erfahrungen aus den vergangenen Jahren hätten gezeigt, dass es nur wenige Leute gebe, die betrunken ein Schiff steuern.