950 Franken kostet ein mehr als dreistündiger Aufenthalt in der Zentralen Ausnüchterungsstelle (ZAS) der Stadt Zürich. Dies stehe im klaren Missverhältnis zur Leistung, die erbracht werde, schreibt der Statthalter in seinem Entscheid.
Für die ZAS sei eine Gebühr angemessen, die sich mit jener für einen Psychiatrie-Aufenthalt vergleichen lasse. Demnach dürfte ein Aufenthalt höchstens 350 Franken kosten.
Eine Schlappe für die Stadt
350 Franken decken die Kosten der Stadt bei weitem nicht. «In dieser Hinsicht ist der Entscheid für uns eine Schlappe», kommentiert der Sprecher des Polizeidepartementes, Reto Casanova, das Urteil des Statthalters gegenüber dem «Regionaljournal Zürich Schaffhausen».
Ob die Stadt das Urteil ans Verwaltungsgericht weiterzieht, die Gebühren gegen unten anpasst oder sogar das Pilotprojekt Ausnüchterungszelle (ZAS) einstellt, kann Casanova noch nicht sagen. Der Stadtrat hat bis Mitte September Zeit, um sich zu entscheiden.
Komitee fordert «Geld zurück»
Gegen die Gebühren hatten sich die Alternative Liste und ein Komitee aus Politikern und Juristen gewehrt. Sie suchten «Klienten» der Ausnüchterungszelle für einen Pilotprozess, um die Rechtslage zu klären. Sie verlangen nun, die Stadt müsse den über 1000 Betroffenen die zu viel bezahlten Gebühren zurückzahlen.
Rückerstattung ist ungewiss
Ob und wann Betroffene eine Rückzahlung erhalten, ist ungewiss. Laut Auskunft von Reto Casanova besteht dazu keine rechtliche Verpflichtung. Dass mit Richard Wolff ein AL-Mitglied das Polizeidepartement führe, spiele bei der ganzen Angelegenheit keine Rolle.
Eine weitere Option ist für den Stadtrat jedenfalls kein Tabu: Er kann dem Gemeinderat eine Vorlage unterbreiten, die höhere Gebühren zulassen würde. Auch diese Diskussion werde der Stadtrat führen, heisst es aus dem Polizeidepartement.