Am Freitagnachmittag sei seine Aufsichtsbeschwerde gegen Bildungsdirektorin Regine Aeppli von seinem Anwalt eingereicht worden, sagte Christoph Mörgeli gegenüber dem «Regionaljournal». Gleichzeitig stellte er mehrere Rechtsbegehren: Unter anderem soll der Gesamt-Regierungsrat beim Kantonsrat den Antrag stellen, die Immunität von Regine Aeppli aufzuheben. Damit will Mörgeli erreichen, dass gegen Aeppli ermittelt werden kann, insbesondere wegen Verdacht auf Amtsmissbrauch und Amtsanmassung.
Die Aufsichtsbeschwerde brachte Mörgeli ins Spiel, nachdem er Uni-Rektor Andreas Fischer bezüglich seiner Entlassung und Freistellung Befangenheit vorgeworfen hatte. Mörgeli verlangte, dass Fischer in den Ausstand treten müsse. Dieses Ausstandsbegehren wurde von Regine Aeppli, Bildungsdirektorin und Präsidentin des Universitätsrates, abgelehnt. Dagegen rekurrierte Christoph Mörgeli. Er und sein Anwalt waren der Ansicht, Regine Aeppli hätte nicht das Recht gehabt, über das Ausstandsbegehren zu entscheiden. Dies wäre Sache des Universitätsrats gewesen. Ende November erhielt Mörgeli vom Verwaltungsgericht diesbezüglich recht.
Regine Aeppli wollte zum Vorgehen Mörgelis nicht Stellung nehmen. Man habe noch keine Kenntnis von der Aufsichtsbeschwerde erhalten, hiess es von der Bildungsdirektion.