«Der gordische Knoten konnte gelöst werden, so dass es für beide – die Stadt und den Kanton – stimmt», sagte der Vorsteher des Baudepartements, Reto Dubach (FDP), im Rat. Das Projekt sieht vor, die Dienstleistungen für Kanton und Stadt Schaffhausen im Bereich Tiefbau an einem Ort zu bündeln – unter der Leitung des Kantons.
Die jährlichen Einsparungen werden auf rund 1,3 Millionen Franken geschätzt. Das neue Amt «Tiefbau Schaffhausen» wird eine Organisation des Kantons, dieser übernimmt auch die Angestellten der Stadt. Zehn Stellen werden allerdings abgebaut. Kündigungen seien aber keine vorgesehen, sagte Reto Dubach.
«Es ist ein starkes Zeichen, dass Stadt und Kanton gemeinsam zu einem solchen Projekt in der Lage sind», sagte der Sprecher der Spezialkommission, Matthias Freivogel (SP). Der Kanton investiert in die Erweiterung der Werkhofinfrastruktur rund 8,8 Millionen Franken. Der Rat segnete diese Rahmenkredit mit 54:0 Stimmen ab. Für die Übernahme der städtischen Geräte und Fahrzeuge ist ein Kredit in der Höhe von 970'000 Franken vorgesehen. Auch diesem stimmte das Parlament einstimmig zu.
Volksabstimmung im Herbst
Unter dem Strich erwartet der Kanton jährliche Einsparungen von 0,58 Millionen Franken. Die Stadt andererseits kann auf einen neuen Werkhof an der Hochstrasse verzichten und gewinnt damit ein bedeutendes Areal für die Wohnnutzung. Mit dem Verkauf des Werkhofareals fliessen rund 2,7 Millionen Franken in die Stadtkasse. Sie sollen den Fonds für die Wohnraumentwicklung äufnen. Die Stadt erwartet unter dem Strich jährliche Einsparungen von 0,41 Millionen Franken.
Der Neubau des Werkhofs von SH Power ist zwischen dem künftigen Kompetenzzentrum Tiefbau und der Reithalle geplant. Das Areal von rund 9000 Quadratmetern ist Eigentum des Kantons und wird der Stadt im Baurecht abgegeben. Dieser Übergabe stimmte der Rat ebenfalls ohne Gegenstimme zu.
Stadt muss noch zustimmen
Die Stadt Schaffhausen wird das Geschäft aller Voraussicht nach auch noch vor den Sommerferien beraten. Voraussichtlich im Herbst werden dann die Stimmberechtigten von Stadt und Kanton noch über die Vorlage befinden müssen.