Der Entscheid fiel mit 93 gegen 68 Stimmen. Mit Ausnahme von SP, Grünen und GLP lehnten sämtliche Fraktionen ein fakultatives Stimm- und Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer auf Gemeindeebene ab. Die Volksinitiative hatte keine Chance, obwohl sogar der Regierungsrat der Initiative attestierte, dass sie «moderat» sei.
Die Bürgerlichen setzten sich durch
Das politische Mitbestimmungsrecht sei in der Schweiz schon seit jeher an das Bürgerrecht gekoppelt, argumentierten die Bürgerlichen. Wer wählen oder abstimmen wolle, solle sich einbürgern lassen - zumal die Initiative fordere, dass die Ausländerinnen und Ausländer zehn Jahre in der Schweiz leben müssen, bevor sie das Mitspracherecht beantragen können.
Für die Linken eine unehrliche Politik
Für die SP war die Argumentation der Bürgerlichen ein Affront. Man könne nicht dauernd die Hürde für die Einbürgerungen erhöhen und dann diese wieder gegen ein Ausländerstimmrecht ins Feld führen. Am Ende setzten sich die Bürgerlichen durch. Der Kantonsrat empfiehlt die Initiative zur Ablehnung. Das letzte Wort haben die Stimmberechtigten an der Urne.