Seit der Festnahme am Karfreitag in der Provinz Bergamo befindet sich das Ausbrecherpaar im dortigen Gefängnis. Sie sollen in die Schweiz ausgeliefert werden. Ein Verfahren, das gemäss Erfahrungen des Bundesamts für Justiz (BJ) bis zu drei Monate dauern könne. Dies sagte BJ-Sprecherin Ingrid Ryser auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.
Schneller geht es, wenn die beiden der Auslieferung zustimmen. Dann brauche es nämlich kein formelles Auslieferungsbegehren der Schweiz. Wie «20 Minuten» unter Berufung auf den Anwalt berichtet, haben die 32-jährige Gefängnisaufseherin und der 27-jährige Häftling ihrer Auslieferung bereits zugestimmt. In zehn bis fünfzehn Tagen dürften alle rechtlichen Schritte dazu in die Wege geleitet sein, so der Anwalt des Ausbrecherpaars.
Die Zürcher Staatsanwaltschaft konnte auf Anfrage von Radio SRF nicht bestätigen, ob mit einer beschleunigten Auslieferung gerechnet werden kann.
Video führte zum Fahndungserfolg
Die Kantonspolizei Zürich hatte am Karfreitag die Verhaftung des Liebespaars durch die Carabinieri bestätigt. Auch das Fluchtauto sei sichergestellt worden. Zum Fahndungserfolg trug ein Video bei, das das Paar vor kurzem selber veröffentlicht hatte. «Das Video, das die beiden anfangs Woche veröffentlicht haben, hat bei der Fahndung geholfen», sagte Daniel Schndyer, Mediensprecher der Kantonspolizei Zürich. Es sei allerdings nur eines von mehreren Elementen gewesen.
Die beiden seien bei der Verhaftung nicht bewaffnet gewesen, sagte ein Sprecher der Polizei von Mailand. Sie hätten sich jedoch gegen die Festnahme gewehrt. Das Paar habe sich gemäss ersten Erkenntnissen nächstens auf den Weg in den Mittleren Osten machen wollen.
Geflohen am 9. Februar
Die 32-jährige Frau und der 27-jährige Mann waren in der Nacht auf den 9. Februar aus dem Gefängnis Limmattal in Dietikon geflohen. Die Gefängnisaufseherin hatte den Häftling aus seiner Zelle befreit. Die Kantonspolizei Zürich teilte damals mit, aufgrund erster Ermittlungen könnten sich die beiden Flüchtigen nach Italien abgesetzt haben.
Der Häftling ist wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Das Urteil ist nach Angaben der Zürcher Direktion der Justiz und des Innern allerdings noch nicht rechtskräftig.