Das Unglück passierte am Morgen des 10. Januar 2013. Ein Thurbo-Regionalzug kollidierte beim Bahnhof Neuhausen am Rheinfall mit einer S-Bahn, die eben in den Bahnhof einfahren wollte. 27 Personen wurden bei dieser Kollision verletzt.
Fahrlässige Körperverletzung
Die Staatsanwaltschaft Schaffhausen hat nun den Führer des Thurbo-Zuges wegen fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Störung des Eisenbahnverkehrs verurteilt. Er hat ein bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen erhalten. Zudem muss er eine Busse in der Höhe von 2000 Franken bezahle. Der Lokomotivführer habe das Urteil akzeptiert, sagt die Staatsanwaltschaft Schaffhausen auf Anfrage des «Regionaljournals Zürich Schaffhausen».
Die Ermittlungen hatten ergeben, dass der Lokomotivführer im Bahnhof Neuhausen zu früh losgefahren war. Dabei hatte er ein Rotlicht nicht beachtet. Bei der nachfolgenden Kollision entstand ein Schaden in der Höhe von rund zehn Millionen Franken.