Gewässer brauchen Platz, um sich auszubreiten. Das dient dem Schutz vor Hochwasser und hilft auch der Natur, findet der Bund. Er hat deshalb schon vor fünf Jahren das Gesetz zum Schutz der Gewässer verschärft. Die Kantone müssen dafür sorgen, dass ein Streifen Land an den Ufern von Bächen, Flüssen und Seen nicht überbaut wird.
Arbeitsteilung zwischen Kanton und Gemeinden
Der Zürcher Regierungsrat hat nun beschlossen, wie er vorgehen will, um diesen sogenannten Gewässerraum festzulegen. Bei Gewässern ausserhalb des Siedlungsgebietes und bei grösseren Flüssen übernimmt der Kanton selber diese Aufgabe. Für kleinere Gewässer im Siedlungsgebiet sollen die Gemeinden zuständig sein.
Vorwärts machen im Siedlungsgebiet
Erste Priorität haben dabei die urbanen Räume, teilt der Kanton mit. Er will die restriktiven Übergangsbestimmungen des Bundes möglichst schnell durch definitive Vorschriften ersetzen. Damit sollen Bauwillige möglichst bald Klarheit haben, wie nahe am Ufer sie bauen dürfen. Bestehende Bauten müssen nicht weichen und auch leichte bauliche Anpassungen sollen weiterhin möglich sein, schreibt der Kanton in seiner Mitteilung.
Das Siedlungsgebiet an den Seen wird vorerst noch nicht angegangen. Die Gemeinden am Zürichsee sind derzeit dabei, die Uferbereiche neu zu planen. Auf diese Planung will der Kanton seine Vorschriften abstimmen.
Auch mit der Festlegung des Gewässerraumes ausserhalb des Siedlungsgebietes will der Kanton Zürich noch zuwarten. Bauern wehren sich gegen die neuen Vorschriften des Bundes. Der Kanton will abwarten, wie dieser Konflikt gelöst wird, bevor er handelt.