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Zürich Schaffhausen Bedingte Geldstrafe nach Schiessunfall in Dübendorf

Ein Soldat, der einen Kameraden fahrlässig angeschossen hatte, wurde am Montag vom Militärgericht zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Das Gericht sprach zwar von einer massiven, groben Fahrlässigkeit, würdigte indes auch, dass der Vorfall den Mann sehr belastet.

Der Vorfall hatte sich im Mai 2013 am Flugplatz Dübendorf ZH zugetragen. Der Soldat hatte während einer Pause auf der nächtlichen Wache für ein Foto posieren wollen. Dabei löste sich jedoch ein Schuss aus seiner Pistole. Sein Kamerad erlitt einen Lungendurchschuss, überlebte aber.

Das Militärgericht 5 sprach den 23-jährigen Flugplatz-Sicherungssoldaten der fahrlässigen Körperverletzung schuldig. Diese kann laut StGb mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden. Das Militärgericht in Basel begnügte sich in seinem Urteil aber mit 180 Tagessätzen zu 100 Franken, bedingt auf zwei Jahre. Zudem muss der Mann Gerichtskosten von über 9500 Franken übernehmen. Das Gericht sprach zwar von einer massiven, groben Fahrlässigkeit, würdigte indes auch, dass der Vorfall den Mann sehr belastet.

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