Heute ist rund die Hälfte aller Gewässer im Kanton Zürich stark beeinträchtigt ode ganz unter den Boden verlegt. Das 2011 revidierte Gewässerschutzgesetz des Bundes verlangt, dass die Kantone aufzeigen, welche Seen, Flüsse und Bäche wieder in einen ursprünglichen Zustand gebracht werden könnten.
Mit der Revitalisierung sollen die Gewässer ihre natürliche Funktionen wieder besser wahrnehmen können, also Tieren und Pflanzen einen geeigneten Lebensraum bieten und für die Selbstreinigung des Wassers sorgen. Diese Planung sei nun abgeschlossen und dem Bund übergeben worden, teilte die Baudirektion mit. Damit seien die Voraussetzungen für eine finanzielle Beteiligung des Bundes an künftigen Projekte erfüllt.
Einerseits hat der Kanton eine grundsätzliche Beurteilung des Revitalisierungspotenzials aller Gewässer mit einem zeitlichen Horizont von 80 Jahren vorgenommen. Zum andern wurden prioritäre Abschnitte für die nächsten 20 Jahre bezeichnet.
100 Kilometer werden revitalisiert
Diese prioritären Abschnitte umfassen gut 100 Kilometer der insgesamt 3600 Kilometer Gewässerstrecke. Von diesen 100 Kilometern sollen in den nächsten 20 Jahren 50 Kilometer an kantonalen Bächen und Flüssen durch den Kanton und 50 Kilometer an kommunalen Bächen durch die Gemeinden revitalisiert werden.