Das Obergericht habe in seinem Beschluss festgehalten, dass sich Martin Graf in keiner Art und Weise ein strafbares Verhalten habe zu Schulden kommen lassen, teilte der Regierungsrat am Mittwoch mit. Der Entscheid sei in der Zwischenzeit rechtskräftig.
Untersuchung bereits 2012 eingestellt
Gegen Graf war im Februar 2011 Strafanzeige eingereicht worden, als er noch Stadtpräsident von Illnau-Effretikon war. Es ging dabei um ein Geschäft, das der Stadtrat im Herbst 2010 behandelt hatte. Damals hatte die Exekutive beschlossen, eine gemeinsame Gebietsentwicklung erst an die Hand zu nehmen, wenn der private Partner seine Schulden bei der Stadt beglichen habe. Dazu informierte der Stadtrat andere Beteiligte über die Schulden des privaten Partners.
Der Betroffene reichte gegen Graf Strafanzeige wegen Amtsmissbrauchs und Amtsgeheimnisverletzung ein. Ein ausserordentlicher Staatsanwalt untersuchte die Vorwürfe und entschied bereits im November 2012, die Strafuntersuchung einzustellen.
Erleichterung bei Graf und der Zürcher Kantonsregierung
Dagegen reichte der Ankläger Beschwerde ein - und diese hat das Obergericht nun abgewiesen. Die Informationen über die Schulden des Anklägers seien nicht geheim gewesen, sagt Andrea Schmidheiny, Sprecherin des Obergerichts: «Die Informationen waren zu dem Zeitpunkt öffentlich zugänglich - zumindest für jene Personen, die sie erhalten haben.» Deshalb habe es auch keine Amtsgeheimnisverletzung gegeben.
Martin Graf wollte den Entscheid des Obergerichtes am Mittwoch nicht kommentieren. Er sei erleichtert wie die ganze Zürcher Regierung auch, sagte Regierungsrats-Sprecherin Susanne Sorg.