Den Innovationsstandort Zürich stärken: Das ist das Ziel der neuen Regeln des Zürcher Steueramts. Sie sehen vor, Jungunternehmen in der Aufbauphase steuerlich «gerechter» zu bewerten und treten per sofort in Kraft.
Das Problem der Jungunternehmen war bisher, dass sie teilweise hohe Vermögenssteuern zahlen mussten – etwa dann, wenn sie grosse Summen Geld von Investoren erhalten hatten, aber kaum Einnahmen generierten. Dies habe dazu führen können, dass die zu bezahlenden Vermögenssteuern höher waren als das Basiseinkommen des Start-ups.
Neu werden Jungunternehmen in den ersten drei Geschäftsjahren zum Substanzwert besteuert, der in der Regel sehr gering ist. Bei den Start-ups der Biotech- und Medtech-Branche dauert diese Art der Besteuerung sogar fünf Jahre, weil hier die Entwicklungsprozesse länger dauern. Nach Ablauf dieser steuerlichen «Schonfrist» wird das Investitionskapital dann stufenweise stärker berücksichtigt.