2007, als die Blauzungenkrankheit in der Schweiz auftauchte, war eine Impfung Pflicht. Urs Hans weigerte sich jedoch, weil er schlechte Erfahrungen mit einer anderen Impfung gemacht und Schäden bei seinen Tieren befürchtet hatte.
Das Zürcher Veterinäramt zeigte Hans darauf an wegen Verstosses gegen das Tierseuchen- und das Tierschutzgesetz. Es warf dem Landwirt auch vor, er habe ein krankes Tier zu lange leiden lassen, weil er es homöopathisch behandelt habe. Der Fall ging durch alle Instanzen. Das Bundesgericht bestätigt nun die Verurteilung des Zürcher Obergerichts. Hans muss eine Busse von 3000 Franken bezahlen.
Enttäuscht über das Urteil
Der Biobauer zeigte sich gegenüber dem «Regionaljournal Zürich Schaffhausen» enttäuscht über das Urteil. Er sei nach wie vor überzeugt, dass die Behörden an ihm einfach ein Exempel statuieren wollen. Dies um Bauern einzuschüchtern, die sich wie er «gegen unsinnige Vorschriften» wehrten. Urs Hans will nun das Urteil prüfen und mit seinem Anwalt über weitere rechtliche Schritte diskutieren.
Der Auslöser des langen Rechtsstreites ist unterdessen vom Tisch. Seit 2012 gab es in der Schweiz keine Fälle von Blauzungen-Krankheit mehr. Der Bund hat die Schweiz deshalb zum seuchenfreien Gebiet erklärt. Er führt dies auf den Impfzwang zurück.