Ein Weidling auf dem Rhein: Für viele Schaffhauserinnen und Schaffhauser bleibt dies ein Traum. Einen freien Anlegeplatz – einen Bootspfosten – zu erhalten, ist nämlich beinahe unmöglich. Viel zu lange sind die Wartelisten für die wenigen Plätze. Zurzeit warten weit über 600 Interessierte auf einen der rund 260 Bootsliegeplätze der Stadt Schaffhausen.
Der Schaffhauser Stadtrat will dies nun ändern. Er kommt damit den Forderungen von zwei parlamentarischen Vorstössen nach, welche die Wartelisten unlängst verkürzen wollten.
Die wichtigsten Änderungen des Reglements für die Vermietung der Bootsliegeplätze im Überblick:
- Neu führt die Stadtpolizei eine gebührenpflichtige Warteliste. Wer sich für einen Bootsplatz interessiert, zahlt 30 Franken pro Jahr.
- Pro Haushalt kann nur noch eine Person auf die Warteliste eingetragen werden, ebenso kann nur die Zuteilung eines einzigen Bootsliegeplatzes pro Haushalt beansprucht werden.
- Wer einen Bootsliegeplatz will, muss Wohnsitz im Kanton Schaffhausen haben. Oder in einer Anrainergemeinde wohnen, die Schaffhausern Gegenrecht gewährt.
- Die Weitergabe eines Bootsliegeplatzes ist explizit auf direkte Nachkommen, Ehepartner oder eingetragene Partner beschränkt.
- Ein Bootsliegeplatz kann entzogen werden, wenn er nicht genutzt wird oder das Boot verwahrlost ist.
Das neue Reglement tritt auf den 1. April in Kraft, es gelten jedoch zahlreiche Übergangsbestimmungen.
Der Versuch, ein altes Problem zu lösen
Bei Kurt A. Bürki. Präsident des Bootsclubs Schaffhausen, kommen die Massnahmen in einer ersten Reaktion gut an. Besonders freut ihn, dass es bei der Vergabe in Zukunft keine Rolle mehr spielt, ob ein Boot motorisiert ist oder nicht.
René Uhlmann, Präsident der «Aktion Rhy», stört sich hingegen an der Lockerung bei der Motorisierung. Er bezweifelt zudem, dass die nun beschlossenen Massnahmen an der Situation etwas ändern.
AL-Stadtrat Simon Stocker will es wenigstens probiert haben. «Ich bin mir bewusst, dass sich schon andere Stadträte an diesem Thema die Zähne ausgebissen haben», so Stocker im Regionaljournal Zürich Schaffhausen. «Nichts zu machen, weil etwas Unmut auslösen oder nichts nützen könnte, ist nie eine Lösung in der Politik.»