Für die EDU ist klar: Die Ehe ist nur etwas für heterosexuelle Paare. Und diese Auffassung will sie in der Verfassung des Kantons Zürich verankern. Dort soll künftig stehen: «Die Ehe ist die auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau.» So verlangt es die Volksinitiative «Schutz der Ehe», die am 27. November zur Abstimmung kommt.
Labelschutz für die heterosexuelle Ehe?
Es seien «gezielte Bestrebungen im Gang, welche ohne Umschweife fordern, die Ehe für gleichgeschlechtliche Personen zu öffnen, sie für mehr als zwei Personen zu erlauben (Polygamie) und schliesslich die Ehe ganz abzuschaffen», warnt die EDU. Unterstützt wurde sie im Kantonsrat einzig von der SVP.
Unnötig und wirkungslos?
Für die anderen Parteien ist klar: Die Regelung des Eherechtes ist Sache des Bundes. Aktuell gehe das Zivilgesetzbuch von der gleichen Definition der Ehe aus, wie sie die EDU verlangt. Deshalb sei die Initiative überflüssig, argumentieren die Gegner der EDU-Initiative.
Sie bestreiten nicht, dass eine gesellschaftliche Diskussion im Gang ist, ob die heutige Definition der Ehe noch zeitgemäss ist. Doch sie halten den Initianten entgegen: Sollte sich diese Definition auf Bundesebene einst ändern, dann sei diese andere Definition auch für den Kanton Zürich verbindlich. Eine eigene Ehedefinition in der Zürcher Kantonsverfassung würde hinfällig. Deshalb verspreche die Initiative etwas, was sie gar nicht halten kann.