Der Rechtsstreit um die ohne Bewilligung erstellten Bauten beim Hotel Restaurant Uto Kulm dauert schon Jahre. Durch alle Instanzen hat sich Hotelier Giusep Fry für seine verglaste und überdachte Sonnenterrasse gewehrt. Zuletzt hat er verlangt, die Abbruchverfügung von Stallikon sei zu sistieren, weil ein neuer Gestaltungsplan für den Uetliberg die Bauten ermöglichen würde.
Partikularinteressen von Fry müssen zurückstehen
Das Bundesgericht kommt nun klar zu einem anderen Schluss: Ob und wann der neue Gestaltungsplan in Kraft trete, sei ungewiss. Giusep Fry habe gewusst, dass er für seine Installationen eine Bewilligung hätte beantragen müssen. Der Abbruchbefehl von Stallikon sei deshalb verhältnismässig und diene der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes. Das Gericht stellt damit klar, dass das Baurecht auch auf dem Uetliberg gilt.
Giusep Fry spricht in einer Mitteilung von einem «schwarzen Tag». Mit dem
Urteil werde die touristische Anziehungskraft der Stadt Zürich
unnötig geschwächt, lässt sich Fry in einer Mitteilung des Hotels
Uto Kulm zitieren. Er sichert zu, dass er die illegalen Installationen nun bis Ende Jahr abbricht, kündigt für den Uetliberg aber schon neue Pläne an.
Erleichterung und Genugtuung bei den Kritikern
Mit Erleichterung nimmt man das Urteil in Stallikon zur Kenntnis: «Damit ist die rechtsgleiche Anwendung und Durchsetzung der Bauvorschriften sichergestellt», sagt Bauvorsteher Remo Hablützel im «Regionaljournal». Erfreut zeigt sich auch die Zürcherische Vereinigung für Heimatschutz und der Verein Pro Uetliberg. Ihr jahrelanger Kampf für die Einhaltung des Baurechts auf dem Uetliberg hat sich nun ausbezahlt.