Es war im Sommer 2014, als auf einem sozialen Netzwerk im Internet (die Behörden sagen nicht, was für eine Plattform betroffen ist) rassistische Äusserungen veröffentlicht wurden. Die Zürcher Staatsanwaltschaft eröffnete darauf eine Strafuntersuchung wegen Rassendiskriminierung und dem Aufruf zu Gewalt. Im Rahmen dieser Untersuchung wollte sie auch die gespeicherten Daten der jeweiligen Nutzer-Profile auswerten. Die Betreiberin des sozialen Netzwerks, eine Firma in den USA, wäre damit einverstanden gewesen.
Das Zürcher Obergericht und jetzt auch das Bundesgericht verboten aber die Datenauswertung. Weil eine US-Firma involviert sei, müsse zuerst ein Gesuch auf internationale Rechtshilfe in Strafsachen gestellt werden, heisst es im Urteil. Dass die Verdächtigen aus der Schweiz stammen und dass die Betreiberfirma dem Datenaustausch zugestimmt hat, spielt keine Rolle.
Ermittlungen dauern länger
Die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft wollte dieses wegweisende Urteil am Freitag noch nicht kommentieren. Die Folgen sind aber klar: Statt direkt mit den Netzwerk-Betreibern zu verhandeln, muss die Staatanwaltschaft nun den langwierigen Weg über das Rechtshilfegesuch nehmen. Bis diese Gesuche bearbeitet sind, kann es im besten Fall drei Monate dauern - oder sogar anderthalb Jahre, wie es bei der Staatsanwaltschaft heisst.