Im Sommer 2012 erhielt die Gemeinde Weiningen vom Kanton den Entscheid, dass sich das Ehepaar A. einbürgern lassen wolle. Die Gemeinde lud die beiden Eheleute und ihre zwei Kinder daraufhin zu einem Gespräch. «Die Bürgerkomission möchte sich mit Ihnen unterhalten, damit diese Sie kennen lernen kann», hiess es in dem Brief.
Im Oktober erhielt das Ehepaar dann einen negativen Entscheid. Sie würden nicht eingebürgert, weil sie mit den hiesigen Sitten nicht genug vertraut seien und kaum Deutsch sprächen. Das Problem: Das Urteil des Gemeinderates basierte auf dem ersten Kennenlerngespräch. Dies sei nicht zulässig, urteilte nun das Bundesgericht.
Es sei eine «unangekündigte Prüfung des Allgemeinwissens in Geografie und Staatskunde» durchgeführt worden und dies verstosse gegen die Grundsätze von Treu und Glauben, begründete das Bundesgericht sein Urteil. Weiningen muss nun erneut über das Gesuch entscheiden.