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Eine graue Steintafel, auf der «Migrationsamt des Kantons Zürich» steht
Legende: Hat vor Bundesgericht Recht bekommen: das Zürcher Migrationsamt. Keystone

Zürich Schaffhausen Bundesgericht: Zurecht Rayonverbot in Zürich für Ausländer

Das Zürcher Migrationsamt hat einem Ausländer ohne Aufenthaltsbewilligung verbieten dürfen, das Gebiet der Stadt Zürich zu betreten. Der Mann hatte dort mehrere Einbrüche begangen. Das Bundesgericht hat mit diesem Entscheid das Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts aufgehoben.

Der Mann kam vor mehr als 20 Jahren in die Schweiz. 1995 wurde sein Asylgesuch abgelehnt. Alle Versuche, ihn in seine Heimat Liberia zurückzuschaffen sind bislang gescheitert.

Der Mann beging diverse Einbrücke. Vor 10 Jahren hatte ihn deshalb das Zürcher Obergericht wegen Diebstahls und mehrfachen Hausfriedensbruchs zu einer bedingten Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt. Danach blieb es ein paar Jahre lang ruhig. Dann kamen aber zwei weitere Strafbefehle wegen kleinerer Delikte hinzu. Das Zürcher Migrationsamt verhängte deshalb ein Rayonverbot für die Stadt Zürich – gestützt auf das Ausländergesetz.

Bundesgericht: Das Rayonverbot bringt etwas

Der Mann wehrte sich gegen diese Auflage. Vor dem Zürcher Bezirksgericht blitzte er noch ab, erhielt aber vor dem Verwaltungsgericht Recht. Dieses war der Meinung, das Rayonverbot sei in diesem Fall eine untaugliche Massnahme, um weitere Straftaten zu verhindern. Der Mann könne schliesslich auch ausserhalb der Stadt Zürich einbrechen. Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichtes war wiederum das Staatssekretariat für Migration nicht zufrieden und zog den Fall weiter.

Das Bundesgericht gibt nun den Schweizer und den Zürcher Migrationsbehörden Recht. Das Rayonverbot sei sehr wohl eine geeignete Massnahme, denn in der Anonymität einer grossen Stadt seien Einbrüche leichter zu bewerkstelligen als in der Agglomeration oder auf dem Land. Überdies habe der Mann ohnehin keine Aufenthaltsbewilligung – für die ganze Schweiz.

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