Die Lockerung des Bauverbots wird möglich dank einer Änderung der Lärmschutz-Verordnung (LSV), die der Bundesrat am Freitag beschlossen hat. Nach dieser Änderung dürfen in Zonen, die zwischen 22 Uhr und Mitternacht von Fluglärm betroffen sind, wieder neue Gebäude errichtet oder bestehende aus- und umgebaut werden.
Strenge Auflagen zum Schutz der Bewohner
Voraussetzung dafür ist, dass sogenannt lärmempfindliche Räume wie zum Beispiel das Wohn- und Schlafzimmer gegen Lärm geschützt werden. Schlafzimmer müssen zudem über gute Luft und ein angenehmes Raumklima verfügen. Auch müssen sich die Fenster in Zeiten mit Flugverkehr automatisch schliessen und in den flugfreien Zeiten automatisch öffnen lassen. Die revidierte LSV soll am 1. Februar 2015 in Kraft treten.
Zufriedene Zürcher Regierungsräte
Baudirektor Markus Kägi und Volkswirtschaftsdirektor Ernst Stocker zeigen sich gegenüber der Nachrichtenagentur SDA erfreut über den Entscheid. Der Bundesrat sei in weiten Teilen den Anträgen der Zürcher Regierung gefolgt. Die Anpassung der LSV ermögliche nun eine bessere Nutzung der bestehenden Bauzonen und hebe Blockaden für die Flughafengemeinden auf.
Zur Umsetzung sind aber noch verschiedene Fragen offen. Der Kanton werde in den kommenden Wochen für die Gemeinden eine Vollzugshilfe erarbeiten.
Beispiel Bülach
Ein gutes Beispiel für die Änderungen der neuen Lärmschutzverordnung zeigt sich in der Stadt Bülach. Dort war die geplante Siedlung «Mettmenriet» seit 1997 blockiert. Mit der neuen LSV können die 270 Wohnungen nun gebaut werden. Hanspeter Lienhart freut sich darum besonders über die vom Bundesrat beschlossene Lockerung. Gegenüber Radio SRF sagte der Bülacher Stadtrat: «Natürlich betrifft es vor allem Mettmenriet. Aber diese Änderung ist insgsesamt wichtig, damit sich die Zentren rund um den Flughafen weiterentwickeln können.»