Das Zürcher Obergericht muss also praktisch alle Urteile in der BVK-Affäre überprüfen. Die Staatsanwaltschaft hat ein Urteil angefochten. Der Kanton Zürich als Privatkläger ist mit zwei Schuldsprüchen nicht einverstanden. Und auch die Verteidigung hat Berufung gegen die Urteile des Bezirksgerichts Zürich eingelegt. Gültig bleibt gemäss einem Bericht der «NZZ am Sonntag» einzig der Freispruch eines Mitangeklagten wegen Verjährung.
Das Bezirksgericht Zürich hatte im vergangenen November den Hauptangeklagten, der ehemalige Anlagechef der kantonalen Pensionskasse BVK, zu einer Freiheitsstrafe von sechs ein Viertel Jahren verurteilt. Er wurde direkt aus dem Gerichtssaal in Sicherheitshaft genommen. Vier weitere Mitangeklagte erhielten Strafen zwischen 14 und 30 Monaten.