Im August verurteilte das Zürcher Obergericht den ehemaligen Anlagechef der BVK zu sechs Jahren Freiheitsstrafe, weil er sich während Jahren von Geschäftsfreunden bestechen liess.
Dieses Urteil werde nicht akzeptiert, sagte der Anwalt des Verurteilten, Thomas Häusermann, gegenüber dem Regionaljournal.
Es gehe nicht darum, die Taten oder den Tatverlauf neu beurteilen zu lassen, sondern um ein paar rechtliche Fragen, stellt Häusermann klar. Insbesondere soll vor dem obersten Gericht geklärt werden, ob der damalige Anlagechef überhaupt als Beamter angestellt war. Sollte dies nicht der Fall gewesen sein, sagt Häusermann, könne er laut Schweizer Recht auch nicht wegen Korruption angeklagt werden.