Im achten Anlauf haben die Zürcherinnen und Zürcher das Verkehrsabgabengesetz am 17. Juni 2013 revidiert. Die Idee des neuen Gesetzes war unter anderem eine ökologische: für sparsame Autos, die eine geringe Menge Abgase ausstossen, sollen weniger Gebühren bezahlt werden müssen. Die Motorfahrzeugsteuer wird mit dem neuen Gesetz daher anders berechnet, auch das Gewicht des Fahrzeuges hat einen Einfluss auf den Preis.
Für Wohnmobil-Besitzer habe dies fatale Auswirkungen, ärgert sich der Präsident des TCS Camping Club Zürich im «Regionaljournal Zürich Schaffhausen». Für Hans-Ueli Etter ist stossend, dass Wohnmobile, die während neun Monaten im Jahr auf einem privaten Parkplatz abgestellt seien und nur wenige Kilometer fahren, übermässig belastet würden. Man wehre sich daher vor Verwaltungsgericht gegen die neuen Verkehrsabgaben des Kantons Zürich.
Gebührenerhöhung um bis zu 390 Prozent
Die neue Motorfahrzeugsteuer bringe für einen VW-Campingbus eine Gebührenerhöhung von 480 auf 880 Franken im Monat. Für ein grosses und schweres Chevrolet-Wohnmobil bezahle man neu 4300 statt 1100 Franken, rechnet Hans-Ueli Etter vor. «Diese Aufschläge von 200 bis 390 Prozent spotten jeglicher Vernunft», meint er.
Verzögerte Einführung absehbar
Der Camping Club hofft nun, dass das Zürcher Verwaltungsgericht beim Kanton interveniert und dieser die Gebühren korrigiert. Der Kanton seinerseits gibt sich gelassen und wartet das Urteil ab. Erst dann könne man abschätzen, ob die Einführung der neuen Verkehrsabgaben auf den 1. Januar 2014 realistisch sei. Knapp wird es ohnehin: Für den Vorstand des TCS Camping Club Zürich ist schon heute klar: im Kampf um tiefere Wohnmobil-Gebühren lohnt sich auch der Gang ans Bundesgericht.