Bereits im November 2012 wurde Carl Hirschmann vom Zürcher Obergericht wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind und sexueller Nötigung zu 32 Monaten Gefängnis verurteilt. 12 Monate davon muss er in Halbgefangenschaft absitzen, die restlichen zwanzig Monate sind auf Bewährung. Vor einem Jahr bestätigte das Bundesgericht das Urteil.
Im Juli 2014 legte Carl Hirschmann jedoch Beschwerde ein, welche das Zürcher Obergericht abwies. Er legte zwei Briefe seines Opfers vor, mit welchen er eine Neubeurteilung seines Falles erwirken wollte. Das Ziel: Seine Gefängnisstrafe so weit zu reduzieren, dass sie bedingt ausgesprochen werden kann und er nicht ins Gefängnis muss.
Neue Briefe, aber keine neuen Erkenntnisse
Nun hat auch das Bundesgericht in Lausanne die Beschwerde abgewiesen. In den Briefen stehe nichts, das eine mildere Strafe rechtfertigen würde, begründeten die Richter das Urteil. In den Briefen bestätige die Frau zwar, dass sie mit Carl Hirschmann geflirtet habe und freiwillig mit ihm die Toilette aufgesucht habe. Dies habe aber «keinen wesentlichen Einfluss auf die Beurteilung des massiven sexuellen Übergriffs».
Der Vorfall liegt bereits fünf Jahre zurück. Der damals 30-jährige Carl Hirschmann lernte in seinem Zürcher Nachtclub eine 15-jährige Frau kennen. Mit ihr hatte er über eine bestimmte Zeit ein sexuelles Verhältnis, allerdings in gegenseitigem Einvernehmen. Eine andere junge Frau nötigte er auf einer Toilette zum Oralsex.
Haftantritt wird nicht verschoben
Der heute 34-jährige Carl Hirschmann kommt um die zwölf Monate Gefängnis in Halbgefangenschaft also wohl kaum herum. Auch über einen Aufschub der Haft wollte das Bundesgericht nicht mit sich reden lassen. Der Haftantritt dürfte deshalb demnächst erfolgen. Die Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren, dürfte Carl Hirschmann ausgeschöpft haben.